Elternbeirat

Ein wichtiges Bindeglied zwischen der Elternschaft und der Leitung bz. Dem Träger der Einrichtung ist der Elternbeirat.

 

Nach §1 und §2 der Elternbeiratsverordnung werden die Mitglieder in einer Elternversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Die Zahl beträgt das Doppelte der Anzahl der Gruppen in der Einrichtung, d.h. in unserem Kindergarten sind sechs Mitglieder zu wählen.

 

Die wesentlichen Aufgaben eines Elternbeirats sind nach §3 des Kindertagesstätten Gesetzes von Rheinland-Pfalz:

  • Den Träger und die Leitung der Einrichtung in allen wesentlichen Fragen der Arbeit zu beraten

  • Die Erziehungsarbeit zu unterstützen

  • Die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Eltern zu fördern

  • Anregung zur Gestaltung und Organisation der Einrichtung zu geben

Unser aktueller Elternbeirat wurde im Oktober 2020 gewählt.

Elternbeirat